Adresse des / der Akteuere
AOK Giessen
Hauptabteilung Einnahmemanagement
Gartenstrasse 10
35390 Giessen
Anlass
Schreiben vom 12. November 2018
Relevanz
Auf den ersten Blick handelt es sich um ein normales Schreiben der Abteilung Forderungsmanagement der AOK.
Bei der weiteren Studie des Schreibens fällt zuerst auf, dass der Brief weder Unterschrift noch Namenszeichen trägt. Eine weitere nähere Betrachtung der Verfasserdaten ergibt, dass auch dort kein Autor / keine Autorin des Briefes angegeben ist. Als Rückfragekontakt ist nur die allgemeine Email-Adresse angegeben service@he.aok.de. Für direkte Kontaktaufnahmen bzw. Antworten wird nur die Telefaxnummer 06471-31819 angegeben.
Die weitere Analyse des Brieftextes erfolgt unter dem Ansatzpunkt, mit dem Mordfall Rosemarie Zanger in Zusammenhang stehende Verknüpfungen zu ermitteln. Hierbei fällt in erster Linie auf, dass das Schreiben zwei Terminsetzungen beinhaltet, die direkte Bezüge zu Datumstagen, die mit dem Tod von Frau Zanger unmnittelbar in Verbindung stehen, beinhaltet. Es handelt sich dabei um das Absendedatum des Schreibens 12.11.2018 und das Kündigungsdatum 15.11.2018.
Im Zusammenhang mit der im Schreiben enthaltenen Forderung, 2.032,05 Euro an die AOK zu überweisen und der parallell geschalteten Zwangsvollstreckungsdrohung betrachtet der Adressat des Schreibens den Textinhalt daher als erpresserische Drohung mit Bezugsetzung zum 6 Jahre zurückliegenden Mord an seiner Mutter durch Polizeikräfte im Zusammenwirken mit Strukturen des Gesundheitswesens.
Es ensteht der Verdacht, dass von dem bzw. den an der Verfassung und Terminsetzung im Schreiben beteiligten Mitarbeitern der AOK eine gegen den Adressaten gerichtete, nachteilige Ereignis-Koordination ausgelöst bzw. bewirkt werden soll. Dabei wird offensichtlich an eine zuvor im AOK-System etablierte Bedeutungsentwicklung bestimmter Kalenderdaten angeknüpft, die vermutlich bereits bei der Vorbestimmung des späteren operativen Todestages von Rosemarie Zanger exerziert worden waren. Im konkreten Fall handelt es sich um folgende Daten mit familiärer Bedeutung :
15. November 2002
Todestag von Rolf Viktor Zanger (*4.12.1919 in Wetzlar)
Ehemann von Rosemarie Zanger
Tod nach 2 tägigem Aufenthalt in der Hessenklinik am Steinbühl Weilburg
15. November 2012
Rosemarie Zanger wird, nachdem sie in der Nacht vom 5./6.11.2012 gewaltsam und zwangsweise von der Polizei in die Klinik für Neurochirurgie der Universitätsklinik Frankfurt in Niederrad eingeliefert worden war, dort einer zweiten, tödlichen Kopfoperation unterzogen, mit der Folge, dass ihre neuronalen Lebensfunktionen irreversibel ausgeschaltet wurden, ihr Körper aber weiterhin unselbstängig teilfunktionsfähig blieb, so dass sie für weitere 4 Wochen stationär "zur Reha" im Vitos Sanatorium Weilmünster weiterbehandelt werden konnte, wo sie am 12.12.2012 für tot erklärt wurde.
12. November 2012
3 Tage vor der tödlichen Kopf-Operation verstirbt nach Pressemeldungen der Mieter des Nachbarhauses der operativ getöteten Patientin, Herr Hans Takacs
12. Dezember 2012
Rosemarie Zanger wird von behandelnden Ärzten der Schlaganfallakutstation des Vitos-Klinikums Weilmünster für tot erklärt.
Weitere Relevanz
Es entsteht der Verdacht der datumsmässigen Vorausplanung von später in Krankenhäusern ausgeführten Morden durch besonders spezialisierte Mitarbeiter des Gesundheitswesens zu Symbol-Datums-Terminen, im vorliegenden Fall um die geplante Ermordung einer Witwe exakt am 10ten Jahrestag des Todes ihres Ehemannes und in Folge den Versuch der Weiterprojektion des Exekutionstags-Datums 15. November auf den Sohn der Ermordeten.
Es besteht der Verdacht eines Racheprojektes im weiteren familiären Verwandtschaftsrahmen. Dazu ist weiter zu berücksichtigen, dass die Krankenhauseinweisungen des Ehemannes der medizinisch Ermordeten und seiner bis 2005 im Nachbarhaus lebenden Schwester, ebenso jeweils am selben Kalendertag stattfanden : 11.11.2002 und 11.2.2005, wobei dem Kalendertag "11" regional eine "Polizei"- bzw. "Justiz"-Symbolik zugeordnet ist.
Es besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Jobcenters und eines Gerichtsvollziehers an dem AOK-Verwaltungsvorgang. Grund für den Verdacht sind Formulierungs-Ähnlichkeiten in früheren Ablehnungs- bzw. Forderungsschreiben des Jobcenters Limburg-Weilburg und der "Gerichtskasse Giessen" an das CID Institut (Fall Koch/Wagner/Eichhorn).
Reaktionen des CID Institutes
Dienstag, 21. November 2018
Die Relevanz des Schreibens wird dem Haussicherheitsdienst der Geschäftsstelle der AOK in der Kurt Schuhmacher Strasse in Frankfurt mitgeteilt.
Freitag, 16. November 2018
Der Umschlag des AOK Schreibens aus dem Briefkasten des CID Institutes wird geöffnet. Nach dem Studium des Brieftextes wird ein Antwortschreiben am Büro-PC des CID Institutes mit Hilfe des Programmes OpenOffice verfasst. Die Textdatei des Antwortschreibens wird per Gmail an eine Druckstation versandt und dort ausgedruckt.
Das ausgedruckte Schreiben wird per Phillips-Telefax von 06472-833965 an die auf dem Schreiben angegebene Telefax-Nummer 06471-318-19 versandt.
Eine Reprographie des Originales des Schreibens sowie der Text des Antwortschreibens wird im Blog Post https://cid-institut-klage.blogspot.com/2018/11/antwort-aok-bezuglich-kundigung-zum-15.html vom CID Institut im Internet eingestellt.
Per Internet-Portal wird das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin über den Vorfall informiert indem die Blog-Post Adresse mit der Publikation des AOK Schreibens und des Antwort Schreibens von CID mit der Bitte um Kenntnisnahme des Inhaltes übermittelt wird.
Die weitere Analyse des Brieftextes erfolgt unter dem Ansatzpunkt, mit dem Mordfall Rosemarie Zanger in Zusammenhang stehende Verknüpfungen zu ermitteln. Hierbei fällt in erster Linie auf, dass das Schreiben zwei Terminsetzungen beinhaltet, die direkte Bezüge zu Datumstagen, die mit dem Tod von Frau Zanger unmnittelbar in Verbindung stehen, beinhaltet. Es handelt sich dabei um das Absendedatum des Schreibens 12.11.2018 und das Kündigungsdatum 15.11.2018.
Im Zusammenhang mit der im Schreiben enthaltenen Forderung, 2.032,05 Euro an die AOK zu überweisen und der parallell geschalteten Zwangsvollstreckungsdrohung betrachtet der Adressat des Schreibens den Textinhalt daher als erpresserische Drohung mit Bezugsetzung zum 6 Jahre zurückliegenden Mord an seiner Mutter durch Polizeikräfte im Zusammenwirken mit Strukturen des Gesundheitswesens.
Es ensteht der Verdacht, dass von dem bzw. den an der Verfassung und Terminsetzung im Schreiben beteiligten Mitarbeitern der AOK eine gegen den Adressaten gerichtete, nachteilige Ereignis-Koordination ausgelöst bzw. bewirkt werden soll. Dabei wird offensichtlich an eine zuvor im AOK-System etablierte Bedeutungsentwicklung bestimmter Kalenderdaten angeknüpft, die vermutlich bereits bei der Vorbestimmung des späteren operativen Todestages von Rosemarie Zanger exerziert worden waren. Im konkreten Fall handelt es sich um folgende Daten mit familiärer Bedeutung :
15. November 2002
Todestag von Rolf Viktor Zanger (*4.12.1919 in Wetzlar)
Ehemann von Rosemarie Zanger
Tod nach 2 tägigem Aufenthalt in der Hessenklinik am Steinbühl Weilburg
15. November 2012
Rosemarie Zanger wird, nachdem sie in der Nacht vom 5./6.11.2012 gewaltsam und zwangsweise von der Polizei in die Klinik für Neurochirurgie der Universitätsklinik Frankfurt in Niederrad eingeliefert worden war, dort einer zweiten, tödlichen Kopfoperation unterzogen, mit der Folge, dass ihre neuronalen Lebensfunktionen irreversibel ausgeschaltet wurden, ihr Körper aber weiterhin unselbstängig teilfunktionsfähig blieb, so dass sie für weitere 4 Wochen stationär "zur Reha" im Vitos Sanatorium Weilmünster weiterbehandelt werden konnte, wo sie am 12.12.2012 für tot erklärt wurde.
12. November 2012
3 Tage vor der tödlichen Kopf-Operation verstirbt nach Pressemeldungen der Mieter des Nachbarhauses der operativ getöteten Patientin, Herr Hans Takacs
12. Dezember 2012
Rosemarie Zanger wird von behandelnden Ärzten der Schlaganfallakutstation des Vitos-Klinikums Weilmünster für tot erklärt.
Weitere Relevanz
Es entsteht der Verdacht der datumsmässigen Vorausplanung von später in Krankenhäusern ausgeführten Morden durch besonders spezialisierte Mitarbeiter des Gesundheitswesens zu Symbol-Datums-Terminen, im vorliegenden Fall um die geplante Ermordung einer Witwe exakt am 10ten Jahrestag des Todes ihres Ehemannes und in Folge den Versuch der Weiterprojektion des Exekutionstags-Datums 15. November auf den Sohn der Ermordeten.
Es besteht der Verdacht eines Racheprojektes im weiteren familiären Verwandtschaftsrahmen. Dazu ist weiter zu berücksichtigen, dass die Krankenhauseinweisungen des Ehemannes der medizinisch Ermordeten und seiner bis 2005 im Nachbarhaus lebenden Schwester, ebenso jeweils am selben Kalendertag stattfanden : 11.11.2002 und 11.2.2005, wobei dem Kalendertag "11" regional eine "Polizei"- bzw. "Justiz"-Symbolik zugeordnet ist.
Es besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Jobcenters und eines Gerichtsvollziehers an dem AOK-Verwaltungsvorgang. Grund für den Verdacht sind Formulierungs-Ähnlichkeiten in früheren Ablehnungs- bzw. Forderungsschreiben des Jobcenters Limburg-Weilburg und der "Gerichtskasse Giessen" an das CID Institut (Fall Koch/Wagner/Eichhorn).
Reaktionen des CID Institutes
Dienstag, 21. November 2018
Die Relevanz des Schreibens wird dem Haussicherheitsdienst der Geschäftsstelle der AOK in der Kurt Schuhmacher Strasse in Frankfurt mitgeteilt.
Freitag, 16. November 2018
Der Umschlag des AOK Schreibens aus dem Briefkasten des CID Institutes wird geöffnet. Nach dem Studium des Brieftextes wird ein Antwortschreiben am Büro-PC des CID Institutes mit Hilfe des Programmes OpenOffice verfasst. Die Textdatei des Antwortschreibens wird per Gmail an eine Druckstation versandt und dort ausgedruckt.
Das ausgedruckte Schreiben wird per Phillips-Telefax von 06472-833965 an die auf dem Schreiben angegebene Telefax-Nummer 06471-318-19 versandt.
Eine Reprographie des Originales des Schreibens sowie der Text des Antwortschreibens wird im Blog Post https://cid-institut-klage.blogspot.com/2018/11/antwort-aok-bezuglich-kundigung-zum-15.html vom CID Institut im Internet eingestellt.
Per Internet-Portal wird das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin über den Vorfall informiert indem die Blog-Post Adresse mit der Publikation des AOK Schreibens und des Antwort Schreibens von CID mit der Bitte um Kenntnisnahme des Inhaltes übermittelt wird.
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